Mit dem Fohlen zur Zuchtschau: zehn Fragen und Antworten

Sieger VL (Teun 505 x Tsjalle 454) Foto: Gelske Veldstra

Warum soll ich zu einer Fohlenschau gehen?

Eine Fohlenschau ist nicht zwingend erforderlich, man erhält jedoch eine Beurteilung und ggf. eine Prämierung. Dadurch erhält man als Züchter einen Einblick in die Qualitäten, was auch im Falle eines Verkaufs von Nutzen ist. Auch werden die Fohlen bei der Schau gechippt, d. h. sie erhalten einen Mikrochip mit einer eindeutigen Nummer. Bei der Schau ist ein spezialisiertes ‚Chip-Team‘ vor Ort, das mit Erfahrung die Fohlen chippt.

Ist das Chippen Pflicht?

Ja, das Chippen der Fohlen und damit die Identifizierung des Fohlens ist Pflicht. Mit dem Chippen wird die Stammbucheintragung des Fohlens veranlasst. Nach dem Chippen erhält der Besitzer den Pferdepass des Fohlens nach Hause geschickt. Dieser Pferdepass ist ein Ausweisdokument, das immer beim Pferd sein sollte.

Wie alt muss ein Fohlen sein, damit es zur Zuchtschau darf?

Es wird empfohlen, Fohlen ab einem Alter von 6 Wochen zur Besichtigung anzumelden. Jüngere sind erlaubt, dies erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Für das Chippen gibt es ein Höchstalter von sechs Monaten, da ein Fohlen gesetzlich vor diesem Alter gechippt werden muss.

Wie lasse ich chippen, wenn ich nicht zur Zuchtschau gehe?

Wenn das Fohlen nicht zur Zuchtschau geht, kann ein qualifizierter Pferdepass-Berater oder ein qualifizierter Tierarzt das Fohlen chippen. Der Pass muss mit einem Antragsformular (Geburtsbestätigung, die man über MijnKFPS unter ‚Downloads‘ für das entsprechende Fohlen findet) beantragt werden, das von einem Passberater oder einem qualifizierten Tierarzt vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterzeichnet wurde.

Was ist, wenn das Fohlen älter als sechs Monate ist?

Bei Fohlen, die älter als sechs Monate sind, muss vor der Registrierung zunächst die Abstammung mittels DNA-Test überprüft werden. Die Kosten für diese DNA-Untersuchung trägt der Eigentümer.

Was, wenn das Fohlen nicht am Fuß der Mutter läuft?

Zum Zeitpunkt des Chippens muss das Fohlen am Fuß gehen, was jedoch in manchen Fällen nicht geht oder nicht möglich ist. Dann kann die Registrierung der Abstammung nur nach DNA-Verifizierung erfolgen.

Was, wenn die Mutter des Fohlens verstorben ist und keine DNA-Verifizierung mehr möglich ist?

Verstirbt die Mutter des Fohlens während der Säugezeit, muss das Fohlen innerhalb einer Woche vom Tierarzt gechippt werden. In einem solchen Fall muss dem Antrag eine tierärztliche Bescheinigung über den Tod der Mutter beigefügt werden. Wird die Frist von einer Woche überschritten, muss auf Kosten des Besitzers zunächst die Abstammung durch einen DNA-Test überprüft werden.

Woran muss ich denken, wenn ich mit einem Fohlen zur Fohlenschau gehe?

Man muss daran denken, einen Ausdruck der Geburtsbestätigung des Fohlens mitbringen. Diese findet man in MijnKFPS unter den Informationen des jeweiligen Fohlens. Klicken Sie rechts auf der Seite unter ‚Downloads‘ auf ‚geboortebevestiging‘, um diese auszudrucken. Diese Bestätigung enthält den Namen, die Abstammung und die Nummer des Fohlens.

Wie sieht es mit dem Toilettieren der Fohlen vor der Körung aus?

Für das Toilettieren der Fohlen gelten die gleichen Richtlinien wie für die anderen Friesenpferde, die zur Körung gehen. Hiermit gilt Artikel 14 der Prüfordnung:                „Die schwarze Farbe und Behang sind Teil des Rassetyps. Das Färben oder sonstige Schwärzen von Fell oder Behängen ist nicht gestattet. Das Anbringen von Haaren oder anderen Materialien an Schweif oder Mähne (Extensions) sowie das Abschneiden von Teilen der Mähne, mit Ausnahme einer maximalen Breite von 2 cm am Genickstück des Zaumzeugs, oder das Abschneiden von Haaren an der Schweifwurzel ist daher nicht erlaubt. Das Entfernen von Haaren an der Innenseite der Ohren sowie das Entfernen von Haaren um Augen, Nase und Maul ist nicht gestattet. Der Einsatz von Glitzermaterial und Ähnlichem ist nicht erwünscht.“                Aus Tierschutzgesichtspunkten ist es beim KWPN nicht mehr gestattet, mit vollständig geschorenen Fohlen und Pferden an Körungen teilzunehmen. Dies ist beim KFPS weiterhin erlaubt, es wird jedoch gebeten, damit vorsichtig umzugehen.

Müssen Fohlen auch Impfvorschriften erfüllen?

Es wird empfohlen, die Fohlen ab einem Alter von 4 Monaten gegen Influenza impfen zu lassen. Nicht früher, im Zusammenhang mit der Immunität über das Kolostrum. Wenn Fohlen an der Zuchtschau teilnehmen, muss die Mutter ordnungsgemäß geimpft sein.

Impfvorschriften Mutterstuten/Pferde:

Bei Pferden, die vor dem 1. Januar 2022 geboren wurden, sollte die Grundimmunisierung gegen Influenza aus zwei Impfungen im Abstand von mindestens 21 und höchstens 92 Tagen bestehen. In der Zeit zwischen diesen beiden Impfungen darf das Pferd nicht an einer Körung teilnehmen. Bei Pferden, die im Jahr 2022 oder später geboren wurden, sollte die Grundimmunisierung gegen Influenza aus drei Impfungen bestehen: Die zweite Impfung sollte zwischen mindestens 21 und höchstens 92 Tagen nach der ersten verabreicht werden, gefolgt von einer dritten Impfung, die mindestens 5 Monate und höchstens 7 Monate nach der zweiten Impfung erfolgen muss. Im Zeitraum zwischen der ersten und zweiten Impfung darf das Pferd nicht an einer Körung teilnehmen. Im Zeitraum zwischen der zweiten und dritten Impfung kann das Pferd an einer Körung teilnehmen, sofern die Impfung mindestens sieben Tage vor dem jeweiligen Körungstag erfolgt ist.

Liegt eine gute Grundimmunisierung vor, genügt eine jährliche Impfung im darauffolgenden Jahr, spätestens jedoch zwölf Monate nach der vorherigen Impfung. Diese Impfung muss mindestens sieben Tage vor der Körung erfolgt sein. Alle Impfungen müssen im Pferdepass eingetragen sein. Wenn die Pferde nicht ordnungsgemäß geimpft sind, können sie nicht an der Körung teilnehmen.

Bitte beachten Sie: Für alle ab 2022 geborenen Pferde gilt die neue Impfregelung von 3 Impfungen pro Jahr!

Vorheriger ArtikelNeue Modelstute und Siegerin in Dänemark Tinne (Tsjalle 454)
Nächster ArtikelIn Arbeit